Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Vorübergehende Unterstützung

In der Kurzzeit- und Verhinderungspflege betreuen wir pflegebedürftige Menschen vollstationär für einen begrenzten Zeitraum. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn die Versorgung des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich vorübergehend nicht gewährleistet ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt ist eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege oftmals sinnvoll, um die Gesundheit des Patienten vor der Rückkehr in die eigene Wohnung zu stabilisieren.

Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit werden die Pflegebedürftigen bei uns umfassend versorgt und können an allen Angeboten und Veranstaltungen teilnehmen. 

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